Vogelgrippe

Impfpräventabel: Nein

(Quelle: RKI Stand: 06.06.2024)
Unter „Vogelgrippe“ (aviäre Influenza) versteht man eine Erkrankung durch Influenza A-Viren bei Vögeln. Diese Viren können unter Umständen auch Erkrankungen bei Menschen hervorrufen, was ebenfalls als Vogelgrippe bezeichnet wird. Aviäre Influenzaviren können nicht so leicht von Tieren auf den Menschen übertragen werden. Wenn eine solche Infektion jedoch stattfindet, kann die Krankheit bisweilen sehr schwer verlaufen.

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurden seit 2003 weltweit über 2.600 humane Erkrankungen und 1.100 Todesfälle mit aviärer Influenza nachgewiesen. Die mit Abstand meisten Fälle werden im asiatisch-pazifischen Raum registriert. Die meisten Infektionen wurden bislang durch die Subtypen A(H7N9) und A(H5N1) verursacht, es wurden aber auch andere aviäre Influenzaviren beim Menschen nachgewiesen (u.a. A(H5N6), A(H9N2)). Im Juni 2024 berichtete die WHO von einem Fall in Mexiko, bei dem auch erstmals eine Infektion mit Influenza A(H5N2) nachgewiesen wurde. Nach bisherigen Erfahrungen scheint es in erster Linie bei engem Kontakt mit erkrankten oder verendeten Vögeln sowie deren Produkten oder Ausscheidungen zur Übertragung der Viren auf den Menschen zu kommen. In Deutschland, wo ebenfalls für Vögel hochpathogene H5-Viren zirkulieren, sind bislang keine Erkrankungen beim Menschen mit aviären Influenzaviren bekannt geworden.

Es kommt vor, dass sich auch Säugetiere mit A(H5N1) infizieren, nachdem sie vermutlich Kontakt zu infizierten Vögeln, Geflügel oder deren Ausscheidungen hatten. Bisher betraf das vor allem fleischfressende Wildtiere, die sich vermutlich an verendeten Wildvögeln infizierten. Das Risiko, dass sich Menschen durch den Kontakt mit erkrankten/verendeten Säugetieren (wild, streunend oder als Haustier gehalten) mit Vogelgrippeviren infizieren, wird als gering eingeschätzt.

Generell sollte man keine kranken oder verendeten (Wild-)Vögel bzw. (Wild-)Tiere anfassen, sondern sich an die zuständige Veterinärbehörde wenden. Wenn ein Kontakt mit Wildvögeln oder infiziertem Geflügel z.B. aus beruflichen Gründen aber nicht vermieden werden kann, sollten adäquate Schutzmaßnahmen getroffen werden, um das Risiko einer Übertragung auf den Menschen zu minimieren. Das Robert Koch-Institut hat auf seinen Internetseiten Empfehlungen zur Prävention bei Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko durch (für Vögel hochpathogene) aviäre Influenza A(H5) veröffentlicht.

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